Zolllagerverfahren

Zolllagerverfahren
Beim Z. wird die Ware zollrechtlich noch nicht in den freien Verkehr übergeführt, sondern abgabenfrei zunächst bis zum Erhalt einer weiteren zollrechtlichen Bestimmung in einem  Zolllager zwischengelagert. Durch diesen Vorgang bildet sich eine abgabenfreie Vorratshaltung von  Nichtgemeinschaftswaren.

Lexikon der Economics. 2013.

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